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Bei der praktischen AEVO-Prüfung findet meistens das erste persönliche Aufeinandertreffen zwischen Prüfer und Prüfling statt. Ziel ist es, den Prüfungsausschuss vom berufs- und arbeitspädagogischen Können zu überzeugen und somit die Eignung als Ausbilder unter Beweis zu stellen.

Ablauf praktische AEVO-Prüfung – wie ist der?

Was genau vor, während und nach der praktischen AEVO-Prüfung passiert, ist grundsätzlich von Kammer von Kammer unterschiedlich. Grundsätzlich gestaltet sich der Ablauf wie folgt:

Direkt vor der Prüfung:

  • Kontrolle der Prüfungsräumlichkeiten durch den Prüfungsausschuss
    (Bestuhlung, Namensschilder, Technik, Lärm, Beleuchtung etc.)
  • Prüfung aller Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Festlegen der Zuständigkeiten und Aufgaben der einzelnen Prüfer
  • Klärung der Protokollführung
  • Unterbindung von Störquellen z.B. Mobiltelefone

Beginn der Prüfung:

  • Vorstellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses
    (Ausschluss von Befangenheit)
  • Klärung von Namen und Identifikation des Prüflings
    (Ausweispflicht)
  • Protokollierung Nichterscheinen oder Rücktritt von Prüflingen
  • Frage nach dem gesundheitlichen Zustand des Prüflings
  • Belehrung hinsichtlich Ordnungswidrigkeiten und Täuschungsversuchen
    (z.B. Hinweis auf Handyverbot)
  • Erläuterung des Prüfungsablaufs mit Zeitangaben

Durchführung der Prüfung:

  • Aufbau der ‚Bühne‘ für die jeweilige Darbietung durch den Prüfling
    (die Zeit läuft noch nicht)
  • Vorführung der Präsentation oder praktischen Durchführung
    (die Zeit läuft für 15 Minuten)
  • Führung des Fachgesprächs
    (die Dauer beträgt max. 15 Minuten)

Abschluss der Prüfung:

  • Beratung und Beschlussfassung zur Bewertung durch den Prüfungsausschuss
  • Unterschreiben des Prüfungsprotokolls durch alle anwesenden Prüfungsausschussmitglieder
  • Bekanntgabe des Ergebnisses
  • Erteilung des Prüfungsbescheids/Zeugnisübergabe
    (unterschiedliche Handhabung je nach Kammer)

Über jede Prüfung wird eine Niederschrift über das Prüfungsergebnis sowie ein Protokoll erstellt.

Die Niederschrift ist die entscheidende Unterlage für den von der Kammer als Verwaltungsakt zu erlassenden Prüfungsbescheid – also das Bestehen oder Nichtbestehen. Sie ist von allen Prüfern, die an der Bewertung der Prüfungsleistung beteiligt waren, zu unterzeichnen.

Das Prüfungsprotokoll ist so zu führen, dass die Bewertung der Prüfungsleistung nachvollziehbar und sozusagen ‚rechtsfest‘ ist. Denn nach Abschluss der Prüfung haben Prüfungsteilnehmer Anspruch auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen. Dieses Recht dient der Information und kann zur Vorbereitung einer Anfechtung der Prüfungsentscheidung genutzt werden.

Wie das abläuft, ist Thema unseres nächsten Blogs!