Foto: Unsplash

“Konzept für die praktische AEVO-Prüfung – Brauch ich das wirklich?”

Klare Antwort: Ja!

Wozu wirst du dich vielleicht fragen, denn in der AEVO findest du keinen Hinweis darauf, dass du ein schriftliches Konzept für deine praktische Prüfung erstellen musst.

Warum solltest du ein AEVO Konzept erstellen?

Zu viel Aufwand? Nein, ganz und gar nicht! Denn:

Der Profi bereitet sich vor

Wenn du deine praktische AEVO-Prüfung vorbereitest, wirst du dir viele Gedanken zum Ablauf, Vorgehen, Thema etc. – also quasi zu Aspekten, die u.a. im Handlungsfeld 3 behandelt werden – machen. Wenn du das alles in dein Konzept packst, läufst du nicht Gefahr irgendeinen Punkt zu vergessen. Du kannst in deiner Vorbereitungsphase immer wieder in deinem Konzept nachschauen und dich vergewissern, ob du an alle Punkte gedacht hast. In dem Zusammenhang bieten dir die Bewertungskriterien eine Hilfestellung. Denn wenn du weißt, worauf die Prüfer achten und was sie bewerten, dann solltest du das im Konzept berücksichtigen. Hierzu findest du Hinweise in diesem Blog sowie im Info-Center.

Dein AEVO Konzept ist deine Visitenkarte

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance heißt es immer so schön. Wenn du den Prüfern ein optisch und inhaltlich sauberes Konzept zu Beginn der praktischen Prüfung in die Hand drücken kannst, so wirkt das schon mal professionell und kommt einfach gut an.

Prüfer haben gern was in der Hand

Prüfer haben gern etwas Schriftliches vor sich liegen, damit das ein oder andere nochmal nachgelesen werden kann oder – und jetzt wirds interessant – Fragen fürs Fachgespräch entwickeln. Ja genau, dein Konzept dient u.U. als Fundus für Fragen, die dir in der zweiten Hälfte der praktischen Prüfung gestellt werden.

Safety first

In der praktischen Prüfung darfst du dein Konzept benutzen. Solltest du also mal „den roten Faden verlieren“ – kein Problem. Dein Konzept dient dir also auch als Netz und doppelter Boden in der Prüfungssituation. Das allein ist schon Grund genug, eines zu erstellen.

Und zu guter Letzt:

Wir haben Konzeptvorlagen für dich vorbereitet, die du dir hier gleich besorgen kannst!

Informier dich unbedingt auch auf der Seite deiner für dich zuständigen Kammer, ob es Hinweise und Erfordernisse hinsichtlich des Konzepts gibt. Jede Kammer hat da so ihre Vorstellungen.

Viel Erfolg!