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Die Prüfung ist abgelegt und du bist mit dem Ergebnis nicht einverstanden, d.h. du hast nicht bestanden oder kannst die Note nicht nachvollziehen. Gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen und wenn ja, was ist dabei zu tun?

Wie läuft das mit der Anfechtung von Prüfungsentscheidungen?

Jede Prüfungsentscheidung der Kammer stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den jeder Prüfling Rechtsmittel einlegen kann. Dafür kannst du zunächst nach Beendigung der Prüfung Einsicht in die Prüfungsunterlagen beantragen. Mit der jeweiligen Kammer wird ein Termin vereinbart, damit du dich über den Prüfungsablauf, die Bewertung und die Bewertungsgrundlagen anhand des geführten Prüfungsprotokolls informierst. Die Einsichtnahme in die Unterlagen findet meistens in einem separaten Raum – eventuell unter Aufsicht – statt. Das Erstellen von Mitschriften auf einem eigenen Blatt Papier ist meistens erlaubt; Kopien oder Fotos dürfen i.d.R. nicht gemacht werden.

Um überhaupt gegen eine Prüfungsentscheidung vorzugehen, müssen Fristen eingehalten werden. D.h. in der schriftlichen Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses weisen die meisten Kammern auf die Rechtsfolgebelehrung hin. Danach kann vom Prüfungsteilnehmer innerhalb von einem Monat ein schriftlicher Widerspruch eingelegt und die Überprüfung der getroffenen Prüfungsentscheidung durch die Kammer verlangt werden.

Die Kammer wird eine Stellungnahme von den Prüfern des Prüfungsausschusses einholen und diese ihrer Entscheidung zugrunde legen. Weist die Kammer den Widerspruch zurück, so kann dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht eingelegt werden. Im Falle einer Berufung bzw. Revision sind die nächst höheren Instanzen – das Oberverwaltungsgericht bzw. das Bundesverwaltungsgericht – einzuschalten.

Wenn fest steht, dass die Prüfung nicht bestanden wurde, dann gibt’s die Möglichkeit der Wiederholung. D.h. sowohl die theoretische als auch die praktische AEVO Prüfung kann jeweils 2x wiederholt werden.

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