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In diesem Blog geht es um die wichtigsten Änderungen, die die Berufsausbildung betreffen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1.1.2020 unabhängig vom Ausbildungsbeginn oder Vertragsabschluss für alle Auszubildende. Nur bei der Mindestausbildungsvergütung kommt es auf das Vertragsdatum an.

BBiG 2020 – Wichtigsten Änderungen

Einführung einer Mindestausbildungsvergütung

Die neue Mindestausbildungsvergütung gilt für Ausbildungsverhältnisse mit Vertragsabschluss ab dem 1.1.2020. Sie ist neu im § 17 (2)  BBiG vorgeschrieben. Für die Höhe der Mindestvergütung wird Bezug auf den monatlichen Bedarf nach § 12 (2) Nr. 1 des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) genommen. Die genauen Beträge sind zunächst bis 2023 im § 17 (2) BBiG definiert.  Ab 2024 veröffentlicht das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Bundesgesetzblatt immer zum 1.11. die Höhe für das darauffolgende Kalenderjahr.  Wenn ein Arbeitgeber tarifgebunden ist, so gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung. Somit haben Tarifverträge Vorrang vor der Mindestausbildungsvergütung. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, dann darf er den branchenüblichen Tarif um maximal 20% unterschreiten. Dabei ist die Mindestausbildungsvergütung die Untergrenze.

Kostenlose Ausbildungsmittel

Ausbildende haben den Auszubildenden kostenlos Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Prüfungen erforderlich sind. Zu den Ausbildungsmitteln zählen neben Werkzeugen und Werkstoffen nun auch Fachliteratur nach § 14 (1) Nr. 3 BBiG.

Freistellung und Anrechnung Berufsschule

Für minderjährige und volljährige Auszubildende werden die Regelungen für die Freistellung und Anrechnung des Berufsschulunterrichts vereinheitlicht. Dies ist im § 15 BBiG neu geregelt. Auszubildende dürfen vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigt werden. Sie sind dabei an Berufsschultagen mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, unter Anrechnung der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit, freizustellen. In Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens 5 Tagen muss der Auszubildende  freigestellt werden, unter Anrechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit.

Freistellung vor der Abschlussprüfung

Ab 2020 haben alle Auszubildenden Anspruch auf einen freien Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. Bisher galt diese Regelung nur für minderjährige Auszubildende.

Erweiterte Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung

Bisher war bei einem berechtigten Interesse eine Teilzeitberufsausbildung möglich. Die Teilzeitberufsausbildung ist künftig eine wählbare Option für alle Auszubildenden. Somit erweitert sich durch die Neuregelung im § 7a BBiG der Adressatenkreis. Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsbetrieb mit der Teilzeitausbildung einverstanden ist. Dabei kann die Ausbildung teilweise oder komplett mit verringerter Stundenzahl durchgeführt werden.

In unserem interaktiven, digitalen AdA-Skript haben wir die Änderungen und Neuerung zum BBiG eingearbeitet.

Die zuständigen Stellen (Kammern) werden die neuen BBiG-Regelungen in den AEVO-Prüfungen wahrscheinlich ab dem 01.04.2020 berücksichtigen. Frage am besten bei der für dich zuständigen Stelle nach, wann diese nach dem neuen BBiG prüft.

Hier ist das BBiG 2020 in seiner neuen Fassung.

Weitere Informationen zum BBiG 2020 sind beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zu finden.