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Bewerten und Beurteilen

Klingt sehr ähnlich und ist doch nicht dasselbe!

Dies sind zwei wichtige Begriffe im Rahmen der Ausbildung, für deine Azubis und natürlich für dich beim Vorbereiten auf den AdASchein.

Was ist Bewertung?

Im Wort Bewertung steckt das Wort ‘Wert’. Unter einem Wert kannst du dir Noten von 1 bis 6, Prozente von 0% bis 100% oder auch eine Punkteskala von 1 bis 10 vorstellen. Wenn du an dein Schulzeugnis zurückdenkst, dann waren das die Noten, die du in jedem Fach erzielt hast.  Bewerten kann man immer nur eine Leistung und zwar anhand eines vorher festgelegten Bewertungsmaßstabs. Um den AdASchein zu bestehen, musst du z.B. 50 Punkte erreichen im theoretischen und auch im praktischen Teil. Dabei gibt es keinen Ermessensspielraum. Eine Bewertung hat also immer ein objektives Ergebnis.

Was versteht man unter Beurteilung?

Im Wort Beurteilung steckt das Wort ‘Urteil’. Was kann denn nun eigentlich beurteilt werden? Wenn wir nochmal einen kurzen Moment an dein Schulzeugnis zurückdenken, dann erinnerst du dich sicher an die Bemerkung, die meist in ganzen Sätzen über den Noten stand, z.B. “Die freundliche und zurückhaltende Schülerin sollte sich reger am Unterricht beteiligen.” Beim Beurteilen geht es also um das Verhalten eines Menschen. Freundlichkeit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Initiative, Kritikfähigkeit (und noch viele mehr) sind sogenannte Beurteilungskriterien. Diese Kriterien sind interpretierbar und hängen von der jeweiligen EInstellung eines Beurteilenden ab. Eine Beurteilung ist also immer subjektiv. Als Ausbilder gehört es u.a. zu deinen Aufgaben, deine Auszubildenden zu beurteilen. Wahrscheinlich gibt es in deinem Betrieb ein Beurteilungssystem mit festgelegten Kriterien, eine Skalierung, die dabei hilft festzulegen, in welchem Ausmaß das jeweilige Beurteilungskriterium erfüllt wurde.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen bzw. Anlässe für Beurteilungen. Das Berufsbildungsgesetz sieht drei ganz konkrete Anlässe vor, wann beurteilt werden muss.

  1. Wenn der Auszubildende seine Ausbildung wegen guter Leistung verkürzen möchte.
  2. Wenn der Auszubildende die Prüfung vorziehen möchte.
  3. Wenn das Ausbildungsverhältnis durch Kündigung oder Aufhebungsvetrag vorzeitig beendet wird.

Darüber hinaus können folgende Aspekte Anlass für eine Beurteilung sein:

  • Ende der Probezeit
  • Rückmeldung zu einem Ausbildungsabschnitt
  • nach der Zwischenprüfung/ Abschlussprüfung Teil I
  • in Zusammenhang mit kritischen Situationen
  • Übernahmentscheidung

Dabei heißt beurteilen nicht verurteilen 😉

Ach und übrigens: Die Frage nach dem Unterschied zwischen Bewertung und Beurteilung gehört zu einer der Lieblingsfragen der Prüfer in der praktischen AEVO-Prüfung. Wenn du mehr Fragen haben möchtest, dann sieh hier nach.

Viel Spaß und Erfolg beim Vorbereiten deiner AEVO-Prüfung wünscht dir dein Team von AdA-kompakt.