
Muss ich eine Probezeit in der Ausbildung vereinbaren?
Drum prüfe wer sich ewig bindet. Das sagt ja schon ein altes Sprichwort. Ewig ist es ja nicht, wenn man einen Auszubildenden einstellt, aber es können doch bis zu dreieinhalb Jahren werden und da macht es Sinn, ein besonderes Augenmerk auf diese Zeit zu legen. Was sind Kernaspekte in der Probezeit einer Ausbildung? Fangen wir mal mit den rechtlichen Aspekten an.
Was schreibt das Berufsbildungsgesetz vor?
Klare Antwort: Der Gesetzgeber hat die Dauer der Probezeit genau geregelt. Sie beträgt mindestens einen Monat und höchstens vier Monate (§ 20 BBiG). Auch wenn man als Betrieb den Auszubildenden schon kennen sollte, weil bereits mehrere Praktika absolviert wurden, muss dennoch eine Probezeit vereinbart werden.
Kann man die auch verlängern? Ja, aber nur unter bestimmten Umständen. Nicht – und darauf sei hier ausdrücklich hingewiesen – weil man es “verschlafen” hat, sich ein Bild vom Auszubildenden und seinen Leistungen in den ersten Monaten zu machen. Sie kann nur verlängert werden, wenn im Ausbildungsvertrag eine zusätzliche Regelung vermerkt ist – z.B. ‘Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als 1/3 wegen Krankreit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung.‘ Wird also der Auszbildende krank und benötigt einen längeren Zeitraum für seine Genesung, kann die Probezeit verlängert werden und zwar genau um den Zeitraum, den der Auszbildende krank war. D.h. der Besuch des Blockunterrichts der Berufsschule ist kein Grund für die Verlängerung der Probezeit.
Wer darf in der Probezeit kündigen?
Welchen Sinn hat die Probezeit?
Beide Vertragsparteien, also der Auszbildende und das Ausbildungsunternehmen haben die Möglichkeit im betrieblichen Alltag zu überprüfen, ob sie zueinander passen. Von Anfang an sollte der Betrieb sich ein Bild von der Leistung und dem Verhalten seines Azubis verschaffen. Die Auszubildenden sollten schon während dieser Zeit die Gelegenheit erhalten, verschiedene Stationen der Berufsausbildung kennenzulernen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, ob der gewählte Beruf den eigenen Vorstellungen entspricht.
Besonders wichtig in diesem Zeitraum sind regelmäßige Gespräch zwischen dem verantwortlichen Ausbilder und dem Auszubildenden. Dabei kann gemeinsam reflektiert werden, was schon gut läuft und in welchen Bereichen der Auszubildende noch Schwächen hat. Als Ausbilder müssen wir uns immer wieder vor Augen führen, das der Schritt von der Schule ins Berufsleben ein sehr großer ist und altersgemäßer, guter pädagogischer Begleitung bedarf.