AEVO Rahmenplan prüfungsrelevant

AEVO Rahmenplan – jetzt prüfungsrelevant

Ab dem 1. Juli 2024 ist es soweit – der neue AEVO Rahmenplan ist prüfungsrelevant. Vor knapp einem Jahr wurde der Rahmenplan für die Ausbildereignung komplett überarbeitet. In den letzten Monaten haben wir uns intensiv mit denjenigen Themen in unseren Blogs befasst, die neu sind. Jetzt wird’s ernst und auch in den Prüfungen werden die neuen Themen aufgegriffen. Wir haben unser komplettes Lernmaterial upgedatet, so dass du auf dem neuesten Stand bist.

Neue Prüfungsfrage – ein Beispiel

Damit du dir ein Bild machen kannst, wie die neuen Inhalte des AEVO Rahmenplans in der theoretischen Prüfung abgefragt werden könnten, haben wir hier ein Beispiel für dich erstellt:

Ihre neue Auszubildende Jasmin, 16 Jahre alt, hat eine Lese- und Rechtschreibschwäche.

Frage: Welche Aspekte werden Sie besonders beachten müssen bei ihrer Ausbildung? (Anzahl der richtigen Antworten: 3)

  1. Jasmin wird mehr Zeit für die Bearbeitung von Texten benötigen, da ihr die Umsetzung der gesprochenen in die geschriebene Sprache Probleme bereitet.
  2. Darum müssen Sie sich als Ausbildungsbetrieb nicht kümmern. Das bleibt bis zu ihrer Volljährigkeit in der Verantwortung der Eltern.
  3. Sie sehen keinen Handlungsbedarf, denn es gibt ja Rechtschreibkorrekturprogramme.
  4. Es könnte sein, dass Jasmin Lernschwierigkeiten haben wird oder sogar Versagensängste entwickelt und ihr Ausbildungserfolg gefährdet ist.
  5. Jasmin könnte aufgrund ihrer Lese- und Rechtschreibschwäche Minderwertigkeitsgefühle entwickeln und sich nicht mehr aktiv einbringen in die Ausbildung.

Falls du den neuen Rahmenplan noch nicht kennen solltest, kannst du ihn hier runterladen.

Und noch etwas ändert sich: Die Gewichtung der einzelnen Handlungsfelder! Das Handlungsfeld 3 steht wieder im Mittelpunkt der Prüfung mit 50%!

Wir haben in den letzten Monaten unsere Lerntools angepasst und die neuen Inhalte berücksichtigt. Du findest alles in unserem Online-Shop. Alles up-to-date!

Noch eine Ergänzung zum Schluss, weil wir das immer wieder gefragt werden: Die AEVO wurde nicht geändert. D.h. es ist weiterhin ein theoretischer als auch praktischer Teil in der Ausbildereignungsprüfung vor einer Kammer abzulegen. Informationen zu der Prüfung gem. AEVO sind hier zu finden.

Und die richtigen Antworten sind übrigens 1, 4 und 5.