Foto: Unsplash

Fragt man einen Prüfling in der praktischen Prüfung, wie die Prüfung denn eigentlich heißt bzw. was er oder sie eigentlich mit der Prüfung nachweist, so schaut man als Prüfer oft in ratlose Gesichter. Als Antwort kommt dann z.B.  “Ada-Schein” oder “Ausbilderschein” oder “Ausbilder nach der AEVO”. Im Wortlaut heißt es auf dem Zeugnis, das du von der zuständigen Stelle erhältst: “Name  … hat die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung … bestanden. Damit wurden die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des § 30 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen.”

Was bedeutet das denn nun genau: berufs- und arbeitspädagogisch? Hör dir dazu unsere Audiodatei an!