AEVO Inklusion

Inklusion im neuen Rahmenplan der AEVO

Ab dem 1. Juli 2024 gilt ein neuer Rahmenplan. Wir nehmen im ersten Halbjahr jeden Monat ein Thema unter die Lupe, im April ist es das Thema AEVO Inklusion.

Was versteht man eigentlich unter Inklusion?

Inklusion ist mehr als Integration. Die UN Behindertenkonvention definiert das folgendermaßen: “…es verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen und garantiert ihnen die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Menschen mit Behinderung sollen in ihrer Andersartigkeit als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft geachtet und als Teil der menschlichen Vielfalt akzeptiert werden” (Quelle: UN-Behindertenkonvention).

Inklusion in der dualen Ausbildung

Inklusion im dualen Ausbildungssystem in Deutschland bezieht sich auf die Schaffung von Möglichkeiten für Menschen mit verschiedenen Hintergründen, Fähigkeiten und Bedürfnissen, an betrieblichen Ausbildungsprogrammen teilzunehmen und erfolgreich zu sein. Ein inklusiver Auswahlprozess sollte darauf abzielen, Hindernisse für die Teilnahme zu identifizieren und zu verringern, während gleichzeitig die Qualität der Ausbildung und die Anforderungen der Betriebe berücksichtigt werden.

Hier sind einige Schritte, die in einem solchen Prozess berücksichtigt werden könnten:

  • Bedarfsanalyse: Eine umfassende Bedarfsanalyse sollte durchgeführt werden, um die spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse verschiedener Gruppen von Lernenden zu verstehen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Migranten, LGBTQ+-Personen usw.
  • Sensibilisierung und Schulung: Betriebe und Ausbilder sollten in Schulungen zur Sensibilisierung und zum Umgang mit Vielfalt und Inklusion geschult werden. Das trägt dazu bei, ein unterstützendes Umfeld für alle Lernenden zu schaffen.
  • Barrierefreiheit: Es ist wichtig sicherzustellen, dass Ausbildungsstätten und Arbeitsumgebungen barrierefrei sind und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen erfüllen. Dazu gehört u.a. Zugang zu Gebäuden, technologische Unterstützung und angemessene Unterbringung.
  • Flexible Ausbildungsmodelle: Die Schaffung flexibler Ausbildungsmodelle, die individuellen Bedürfnissen gerecht werden, kann eine wichtige Rolle bei der Förderung der Inklusion spielen. Dazu gehören Teilzeitausbildungen, individuelle Lernpläne, Unterstützung durch Mentoren und Coaches sowie die Möglichkeit von Jobrotationen.
  • Vorurteilsfreie Auswahlverfahren: Auswahlverfahren für Ausbildungsplätze sollten frei von Vorurteilen sein und auf objektiven Kriterien basieren, die die Fähigkeiten, Potenziale und Interessen der Bewerber berücksichtigen.
  • Unterstützungssysteme: Es sollten Unterstützungssysteme eingerichtet werden, um Lernende während ihrer Ausbildung zu begleiten und ihnen bei Bedarf zusätzliche Unterstützung anzubieten, sei es durch Beratungsdienste, Peer-Mentoring oder spezielle Unterstützungslehrkräfte.
  • Monitoring und Evaluation: Regelmäßiges Monitoring und die Bewertung des Erfolgs von inklusiven Maßnahmen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Ziele der Inklusion erreicht werden und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden können.

All diese Maßnahmen können helfen, in betrieblichen Ausbildungsprogrammen ein inklusives Umfeld zu schaffen, in dem alle Lernenden ihr Potenzial entfalten können, unabhängig von ihren individuellen Merkmalen oder Hintergründen.

In diesem Zusammenhang gibt es noch eine weitere interessante Form der Ausbildung: die Fachpraktikerausbildung. Hierbei handelt es sich um eine Ausbildung innerhalb des Berufsbildungsgesetzes, die eine anschließende Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht. Die Fachpraktikerausbildung wird auch als „theoriereduzierte Ausbildung“ bezeichnet. Die Inhalte orientieren sich an denen anerkannter Ausbildungsberufe, jedoch mit einem geringeren Umfang an Theorie. Die Abschlussprüfung erfolgt vor der jeweils zuständigen Kammer.

Schau dir den neuen Rahmenplan der AEVO am besten gleich hier an. Unter Punkt 3.5.6 findest du zum Beispiel die Überschrift “Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für behinderte Menschen”.

Übrigens: Die im Rahmenplan angepassten und z.T. neuen Inhalte werden ab dem 1. Juli 2024 in den Prüfungen berücksichtigt. Dann wird auch die Gewichtung der einzelnen Handlungsfelder wieder anders sein. Das Handlungsfeld 3 steht wieder im Mittelpunkt der Prüfung mit 50%! Wir haben unser digitales AdA-Skript bereits angepasst und die neuen Inhalte berücksichtigt. Das Skript und weitere Vorbereitungsmaterialien findest du in unserem Online-Shop.

Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass die AEVO nicht geändert wurde. D.h. es ist weiterhin ein theoretischer als auch praktischer Teil in der Ausbildereignungsprüfung vor einer Kammer abzulegen. Informationen zu der Prüfung gem. AEVO sind hier zu finden.