Ehrenamt Prüfungsausschuss AEVO

In der praktischen AEVO-Prüfung kommt es i.d.R. zum ersten persönlichen Kontakt zwischen Prüfern und Prüflingen. Der Prüfungsausschuss AEVO hat die Aufgabe, das berufs- und arbeitspädagogische Können festzustellen. Dies ist sowohl im Teil I der praktischen AEVO-Prüfung – also der Präsentation oder praktischen Durchführung einer berufstypischen Ausbildungssituation – als auch im Teil II – dem Fachgespräch – von dir unter Beweis zu stellen. Übrigens findest du in unserem Online-Shop Lerntools, um dich auf die theoretische und praktische AEVO-Prüfung vorzubereiten.

Welche Vorschriften gibt es hinsichtlich der Prüfer und dem Prüfungsausschuss AEVO?

Für die Abnahme der AEVO-Prüfung errichten die Kammern Prüfungsausschüsse. Diese bestehen aus mindestens drei Mitgliedern, d.h. jedem Prüfungsausschuss müssen Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule bzw. Dozent einer Weiterbildungseinrichtung angehören. Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse werden für 5 Jahre berufen.

Jeder Prüfer muss einerseits sachkundig sein, d.h. er muss die erforderlichen beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzen. Zudem muss er für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein, d.h. insbesondere menschliche Reife und Verantwortungsbewusstsein besitzen sowie über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.

Mit der Berufung durch die Kammern in einen Prüfungsausschuss, wird der Prüfer in die organisatorische, fachliche und juristische Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft eingebunden, d.h. ein Prüfungsausschuss handelt als Organ der jeweiligen Kammer.

Was bedeutet das im Klartext?

Die Kammern erwarten von Prüfern vor allem:

  • eine umfassende Sachkompetenz sowie Praxiserfahrung
  • ein korrektes und faires Prüferverhalten
  • ein großes Interesse an der Aufgabe
  • eine hohe Identifikation mit der Ausübung des Ehrenamtes
  • absolute Verschwiegenheit über alle Prüfungsvorgänge

 

Was gilt bei der Abnahme und Bewertung von Prüfungsleistungen?

Bei der Ablegung der theoretischen AEVO-Prüfung ist eine Prüfungsaufsicht anwesend, die sicherstellt, dass der Prüfling eigenständig arbeitet und nur die erlaubten Arbeits-/Hilfsmittel benutzt.

Wenn die Prüfungsleistungen für die praktische AEVO-Prüfung erbracht werden, muss immer der gesamte Prüfungsausschuss anwesend sein. Auch eine kurze Abwesenheit eines Prüfers stellt einen Verfahrensfehler dar. In diesem Fall muss eine Prüfungsunterbrechung erfolgen.

Die Bewertung der theoretischen und praktischen Prüfungsergebnisse muss vom gesamten Prüfungsausschuss vorgenommen werden.