Erste Hilfe im Paragrafendschungel für Ausbilder

Gesetze Ausbildung – welche du konkret kennen musst!

Du kannst dich entspannen. Es ist einfacher als du denkst!

Natürlich geht es nicht ohne gesetzliche Grundlagen. Aber du musst kein Jurist sein, um als Ausbilder fit zu sein, was relevante Gesetze angeht. Also, im Rahmen der Berufsausbildung gibt es folgende Gesetze und Verordnungen, die zu berücksichtigen sind:

Starten wir mit dem Grundgesetz (GG).  Hier wird das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 (2) GG) sowie die freie Berufswahl (Art. 12 (1) GG) garantiert. Darüber hinaus darf niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3 (3) GG). Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) enthält weitergehende Vorschriften dazu.

Seit mehr als 50 Jahren, genau genommen seit 1969, gibt es das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Das BBiG ist Grundpfeiler des Berufsbildungsrechts in Deutschland und legt umfassende Rahmenvorgaben für die Berufsausbildung in Betrieben, Verwaltungen und Praxen fest sowie die Berufsausbildungsvorbereitung, Fortbildung und Umschulung. Für die Ausbildung im Handwerk gilt vorrangig die Handwerksordnung (HwO), wobei deren Vorschriften im Wesentlichen mit denen des BBiG übereinstimmen.

Nach § 10 (2) BBiG sind die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze sowie in Teilen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) auf das Ausbildungsverhältnis anzuwenden. Folglich sind die arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen mit ihren jeweiligen Einzelgesetzen auch für das Ausbildungsverhältnis relevant. Neben dem BBiG finden somit das Allgemeine Gleichbehandlungs-gesetz (AGG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bei Auszubildenden unter 18 Jahren und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Anwendung. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten für das Ausbildungsverhältnis ebenso wie das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) aber auch das Entgeltfortzahlungsgesetz.

Ok, das hört sich erstmal kompliziert an, aber. . .

Du musst keine Gesetze auswendig können. Sogar in der Prüfung darfst du ein unkommentiertes Gesetz verwenden und kannst alles nachlesen. Und wir haben speziell für dich noch ein „Best of…“ sozusagen zusammengestellt. Was das heißt?

Alle relevanten Gesetze, die du als Ausbilder in der täglichen Ausbildungsarbeit und/oder für deine Vorbereitung auf die AEVO-Prüfung benötigst, haben wir im E-Book Gesetzessammlung Ausbildung zusammengetragen. Super einfach zu nutzen, denn es enthält außerdem ein umfangreiches Stichwortverzeichnis, um schnell das jeweilige Gesetz mit dem entsprechenden Paragrafen zu finden – natürlich auch mit Seitenangabe.
Die Gesetzessammlung Ausbildung ist online und offline verwendbar – praktisch für dich als Ausbilder!